standesamtliche Hochzeit
Sposami a Verona bietet die Möglichkeit, Ihr „Ja“ an die berühmteste Liebesgeschichte der Welt zu binden: die von Romeo und Julia, die zu Beginn des 14. Jahrhunderts in der Stadt Verona spielt. Shakespeares Genie gelang es, Verona die Ewigkeit des Mythos der Liebe zu geben.
Die Stadt Verona gewährt auch das Privileg, den wichtigsten Tag im Leben eines Paares dort zu erleben, wo Geschichte geschrieben wird.
Sie können Ihre Hochzeitszeremonie an den begehrtesten Orten in Italien feiern: von Palazzo della Ragione nach Palazzo Barbieri.
Die Ehe als Institution
Erstens: die Ehe ist die Vereinigung zweier Personen die auf gegenseitige Solidarität sowie auf den Erhalt und die Erziehung der Kinder ausgerichtet ist.
Zweitens: auf emotionaler Ebene ist es also die Erfüllung eines Liebesversprechens. Aus rechtlicher Sicht ist die Ehe eine Vereinbarung, für die das Gesetz einen vertraglichen Wert anerkennt und daher für die Vertragsparteien und für die gesamte Gesellschaft bindend ist.
Drittens: Wenn die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen wird, ist sie als Zivilehe definiert, unterliegt den ausdrücklich im Zivilgesetzbuch und in den Sondergesetzen vorgesehenen Regeln und hat keine religiöse Bedeutung. Viertens: Nach dem Gesetz ist die Ehe ein Rechtsgeschäft, die eine stabile, sichere und dauerhafte Verbindung zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts schafft, die das gleiche Lebensprojekt teilen wollen. Fünfte: Aus diesen Gründen wird die Ehe indirekt durch Verfassungsnormen und ausdrücklich durch das Zivilgesetzbuch geschützt (Art. 82 ss. c.c.). Sechstens: Die Ehe bildet die legitime Familie und erwirbt den Status eines Ehepartners.
Eine Ehe besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Geschlechtsunterschied zwischen den Ehegatten, freie und gegenseitige Willensbekundung und Austausch der Zustimmungen in Anwesenheit des Standesbeamten. Die Siebte: Natürlich kann die Ehe nur zwischen Menschen geschlossen werden, die das Alter der Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht haben. Mit ausdrücklicher Genehmigung kann die Hochzeit auch gefeiert werden, wenn das Subjekt das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, nach Überprüfung und Bewertung, die vom zuständigen Gericht angeordnet wurde (Rechtsfigur der Emanzipation). Achte: Aus dem Ehebund ergeben sich eine Vielzahl von Vermögensverhältnissen sowie Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern (Art. 143 ff. c.c.).
30-minütige
standesamtliche Hochzeit
Im Museo degli Affreschi, in der Sala Giacomo Galtarossa, ist am Donnerstag- und Samstagvormittag (von 9 bis 13 Uhr) auch eine kürzere Trauung möglich, die nur 30 Minuten dauert, einschließlich der Zeit, die für das Betreten und Verlassen des Museums sowie für das Aufstellen und Entfernen des Blumenschmucks benötigt wird.
Der Ablauf der Zeremonie ist natürlich an die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit gekoppelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Raum am Ende der 30. Minute dem nächsten Paar zur Verfügung stehen muss.
60-minütige
standesamtliche Hochzeit
Mit „Sposami a Verona“ können Sie eine unvergessliche Hochzeitszeremonie mit einer maximalen Dauer von 60 Minuten erleben. Diese Zeremonie kann in allen Hallen an den gewünschten Tagen und zu den gewünschten Zeiten gefeiert werden, je nach Verfügbarkeit der Hallen. Diese Option beinhaltet einen Live-Musiker für die musikalische Begleitung und ist in Abstimmung mit den Büros anpassbar: die zur Verfügung stehende Zeit erlaubt es, Grüße vom Zelebrant und Gästen sowie das Lesen von Texten und Gedichten sowie auch das Fotoshooting (auf Kosten des Paares) in dem zur Verfügung gestellten Rahmen, vorzusehen.
Die Braut und der Bräutigam können entscheiden sich von einer Person, die sie kennen und mögen, trauuen zu lassen. Der so gewählte Zelebrant wird immer von einem unserer Standesbeamten begleitet, der ihm bei der Trauung zur Seite steht. Während der Feier kann er einige Worte an das Brautpaar richten, die in Anbetracht ihres Wissens meist besonders herzlich ausfallen. Der Zelebrant muss folgende Eigenschaften aufweisen:- Er darf sich nicht in einem der Zustände der Unkandidierbarkeit, Unvereinbarkeit und Unwählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds gemäß Art. 55, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 267/2000 und Art. 10 Gesetzesdekret 235/2012 befinden und nicht mit den Ehegatten in gerader Linie bis zu irgendeinem Grad oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad verwandt sein.
Das in der Gesetzgebung vorgesehene Ritual umfasst drei spezifische Momente:
Die Verlesung von drei Artikeln des Zivilgesetzbuches (Art. 143, 144, 147);
Die ausdrückliche und öffentliche Erklärung der Absicht zu heiraten;
-Die Verlesung der Heiratsurkunde und deren Unterzeichnung durch das Brautpaar, die Zeugen und den Standesbeamten.
Die Zeremonie wird wie folgt ablaufen: die Braut und der Bräutigam erscheinen vor dem Standesbeamten (Zelebrant) in Begleitung von zwei Trauzeugen; der Zelebrant verliest die Artikel des Zivilgesetzbuches:
Art. 143 -Rechte und gegenseitige Pflichten der Ehegatten. Durch die Eheschließung erwerben der Ehemann und die Ehefrau die gleichen Rechte und übernehmen die gleichen Pflichten. Aus der Ehe erwächst die gegenseitige Verpflichtung, treu zu sein, moralische und materielle Unterstützung, Zusammenarbeit im Interesse der Familie und dem Zusammenleben. Beide Ehegatten sind verpflichtet, jeder nach seinen Möglichkeiten und seiner Fähigkeit, beruflich oder zu Hause, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Art. 144 – Adresse des Familienlebens und Wohnort der Familie. Die Ehegatten vereinbaren untereinander die Adresse des Familienlebens und legen den Aufenthalt der Familie nach den Bedürfnissen beider und den vorrangigen Bedürfnissen der Familie fest. Jeder Ehepartner hat die Befugnis, die vereinbarte Adresse umzusetzen. Art. 147 – Pflichten gegenüber den Kindern. Die Ehe verpflichtet beide Ehegatten, ihre Kinder zu pflegen, zu unterrichten, zu erziehen und moralisch zu unterstützen, unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Bestrebungen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 315-bis des Zivilgesetzbuches. – Rechte und Pflichten des Kindes „Das Kind hat das Recht, von den Eltern entsprechend seinen Fähigkeiten, seiner natürlichen Neigungen und Bestrebungen, erzogen, unterrichtet und sittlich gefördert zu werden. Das Kind hat das Recht, in einer Familie aufzuwachsen und sinnvolle Beziehungen zu Verwandten zu pflegen. Ein Kind, das minderjährig ist und das zwölfte Lebensjahr vollendet hat und sogar jünger, wenn es Urteilsfähig ist, hat das Recht, in allen es betreffenden Angelegenheiten und Verfahren gehört zu werden. Das Kind soll seine Eltern respektieren und nach Maßgabe seiner eigenen Fähigkeiten, seines Vermögens und seines Einkommens zum Unterhalt der Familie beitragen, solange es in der Familie lebt.“ Der Zelebrant formuliert die rituellen Fragen: – „Herr Romeo möchten sie, mit der hier anwesenden Frau Julia die Ehe eingehen? „Frau Julia möchten sie, mit den hier anwesenden Herrn Romeo die Ehe eingehen?
Wenn die Braut und der Bräutigam dies bejahen, erklärt der Zelebrant: „Nachdem sie beide die Frage mit „ja“ beantwortet haben, erkläre ich, städtischer Standesbeamte, im Namen des Gesetzes, dass Sie den Bund der Ehe geschlossen haben.“ Der Standesbeamte bringt seine Unterschrift auf dem Pergament an, das der Braut und dem Bräutigam ausgehändigt wird. Wenn die Braut und der Bräutigam es wünschen, werden Eheringe ausgetauscht. Der zweite Teil der Zeremonie beinhaltet die Verlesung der Heiratsurkunde, die in den Register des Standesamtes eingetragen wird.
Die Trauung kann bis zu einem Jahr vor dem gewählten Termin gebucht werden. Der Antrag kann persönlich im Standesamt gestellt werden oder durch Ausfüllen des Online-Formulars.
Die wichtigsten Vorraussetzungen sind:
– das Alter der Volljährigkeit,
– freier Status (ledig, geschieden, verwitwet),
– das Fehlen von Hinderungsgründen in Bezug auf Abstammung, Verwandtschaft, Adoption und Zugehörigkeit.
Italienische Staatsbürger müssen keine Meldebescheinigungen und/oder Personenstandsurkunden vorlegen. Auf Verlangen muss das Scheidungsurteil vorgelegt werden und der italienische Staatsbürger, der seit weniger als 300 Tagen geschieden oder verwitwet ist, muss die entsprechende Genehmigung des Gerichts vorlegen.
Ausländische Staatsbürger müssen die Nulla Osta oder ein anderes vom Herkunftsstaat ausgestelltes Dokument vorlegen. Je nach Wohnsitz und Staatsangehörigkeit der Brautleute muss der Eheschließung das Aufgebot oder die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen vorausgehen.
Wenn die Braut und der Bräutigam, auch wenn sie keine Italiener sind, beide ihren Wohnsitz in der Gemeinde Verona haben, muss die Veröffentlichung nur in der Gemeinde Verona erfolgen. Bei Wohnsitz in zwei verschiedenen Gemeinden muss die Bekanntmachung in einer der beiden Gemeinden erfolgen (in der Regel in der Gemeinde, in der die Eheschließung stattfinden wird), und muss auch von Amts wegen in der anderen Gemeinde oder beim Konsulat erfolgen, wenn es sich um einen italienischen Staatsbürger handelt, der im Standesamt für Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen ist.
Wenn die Mitglieder des Paares beide italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sind (AIRE-Mitglieder), muss die Veröffentlichung beim zuständigen italienischen Konsulat der Registrierung erfolgen. Ausländische Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder Sitz in Italien haben, sind nicht zur Eheschließung verpflichtet, müssen aber spätestens zwei Tage vor dem Datum der Trauung beim Standesamt die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen unterschreiben. Mindestens 10 Tage vor der Hochzeit müssen die Braut und der Bräutigam die Nulla Osta oder ein anderes vom Herkunftsstaat gefordertes Dokument vorwegnehmen, auch per E-Mail. Das Original muss am Tag der Unbedenklichkeitserklärung vorgelegt werden. Das Fehlen auch nur einer der genannten Voraussetzungen und Dokumente macht es unmöglich, die Hochzeit durchzuführen.
Amt des Gemeinderats im Sinne des Art. 55, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 267/2000 und Art. 10 Legislativdekret 235/2012;
• zwei volljährige Zeugen (je einer für die Braut und den Bräutigam),
• einen volljährigen Dolmetscher, falls auch nur einer der Ehegatten der italienischen Sprache nicht mächtig ist.
Wenn sowohl Braut als auch Bräutigam die italienische Sprache beherrschen, müssen auch die Trauzeugen diese Sprache verstehen.
Die Braut und der Bräutigam können entscheiden sich von einer Person, die sie kennen und mögen, trauuen zu lassen. Der so gewählte Zelebrant wird immer von einem unserer Standesbeamten begleitet, der ihm bei der Trauung zur Seite steht. Während der Feier kann er einige Worte an das Brautpaar richten, die in Anbetracht ihres Wissens meist besonders herzlich ausfallen. Der Zelebrant muss die folgenden Eigenschaften haben:
– nicht in einem der Zustände der Unkandidierbarkeit, Unvereinbarkeit und Unwählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds gemäß Art. 55, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 267/2000 und Art. 10 Gesetzesdekret 235/2012 zu sein
– nicht mit den Ehegatten in gerader Linie bis zu irgendeinem Grad oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad verwandt sein.
Die wertvollsten Paläste Veronas, die die Gemeinde Verona für die Feierlichkeiten zur Verfügung stellt, sind Museen und Monumente: Ihre Nutzung wird daher entsprechend ihrer Bestimmung geregelt, mit Rücksicht auf diejenigen, die diese Orte besuchen müssen.
– Innerhalb der Hallen, da diese für Besucher geöffnet sind, ist es nicht möglich:
– Verschmutzen und das Werfen von Reis,
– Essen und Trinken konsumieren,
– Möbel und Einrichtungsgegenstände bewegen,
– Schäden oder Unannehmlichkeiten verursachen.
– Die Verwendung von Blitzlicht zum Fotografieren der Zeremonie ist unter Beachtung der Museumsbestimmungen erlaubt.
– Eventuelle Blumendekorationen liegen in der Verantwortung des Brautpaares, im Rahmen der Verfügbarkeit des Raumes.
– Die Zimmer sind bis zur nächsten Hochzeit verfügbar. Die Reservierung bezieht sich ausschließlich auf das gewählte Zimmer für die angegebene Zeit. Der Zufahrtsweg zur Halle wird entsprechend der Gleichzeitigkeit von Veranstaltungen und Shows festgelegt und kann Änderungen unterliegen, auch in letzter Minute. Sollten außergewöhnliche und unvorhersehbare Bedürfnisse die Zeremonie in dem festgelegten Saal verhindern, verpflichtet sich die Verwaltung, mit angemessener Vorankündigung, dem Paar einen Veranstaltungsort mit ähnlichem oder größerem Prestige ohne zusätzliche Kosten anzubieten und keine weiteren Ansprüche das Ehepaares geltend zu machen. Tarife- Standesamtliche Trauung- Tarife der Dienstleistung